Der Markt der Berufsunfähigkeits-, kurz BU-Versicherung ist heiß umkämpft. Seit Jahren findet ein Bedingungs- und Preiswettbewerb statt. Dieser beschert den Kunden zwar immer bessere Versicherungsbedingungen. Doch dies ist nur auf den ersten Blick erfreulich.
Diese Folgen beobachten wir am Markt:
- Kranke Menschen oder Inhaber risikoreicher Berufe können sich gar nicht oder nur sehr teuer gegen das Risiko Berufsunfähigkeit absichern.
- Versicherer bieten günstige Nettoprämien an. Die beim Vertragsabschluss häufig nicht beachtete Bruttoprämie liegt aber deutlich über dem Marktpreis und ermöglicht dem Versicherer zu einem späteren Zeitpunkt hohe Prämienanpassungen. Für einen Versichererwechsel kann es dann zu spät sein.
- Im Leistungsfall werde Versicherte durch Hinhaltetaktik vertröstet. Durch scheibchenweise Unterlagenanforderung zieht sich die Leistungsprüfung in die Länge und Versicherte können Ihre Leistungen erst vor Gericht erstreiten.
- Versicherer werben mit einzelnen Merkmalen, die sich vom Markt abheben. Die Leistung einer BU-Versicherung ergibt sich aber aus dem gesamten Bedingungswerk. Der Kunden kann sich über eine zugesagte siebentägie Bearbeitungszeit nicht freuen, wenn sein Antrag am Ende abgelehnt wird.
- Noch besser finden wir Werbung mit Produktmerkmale, die gar nicht besonders sind. Sogenannte Pseudo-Highlights, die längst Marktstandard geworden sind.
Am besten ist es immer nocht, wenn Sie Ihre BU-Versicherung gar nicht in Anspruch nehmen müssen. Damit Sie sich und Ihre Lieben im Leistungsfall abgesichert wissen, sollten Sie folgende Grundsätze beherzigen:
- gute Regelung zum versicherten Beruf und zur Lebensstellung
- bei qualifizierten Berufen: achten Sie auf verbesserte Klauseln
- Nachversicherungsgarantie bei Erhöhung des Bedarfs (Hochzeit, Immobilienerwerb, Kind etc.)
- Option auf Beitragsstundung oder beitragsfreies Pausieren z.B. während Arbeitslosigkeit, damit der Vertrag nicht storniert werden muss
- beachten sie nicht nur den Zahlbeitrag (netto), sondern auch den Bruttobeitrag
- kurze durchschnittliche Regulierungsdauer im Leistungsfall
- Positiv: Regelung zu Schlichtung bei Meinungsverschiedenheit zwischen Versicher und Kunde (sog. Drittgutachterverfahren oder Ärzteausschuss)
Unser Service: wir bereiten diese Informationen für Sie übersichtlich auf, damit Sie sich ein objektives Bild von den Leistungen und vom Versicherer Ihres Vertrauens machen können.