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2013 – Vorsorge und Pflege

Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.

Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.

Rentenbeitrag sinkt.
Zahlten Arbeitnehmer bislang die Hälfte von den 19,6 % des Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenkasse ein, sinkt dieser Beitragssatz ab 2013 erstmals wieder, und zwar auf 18,9 % insgesamt, bzw. 9,45 % für den Arbeitnehmer. Dies ist bereits die zweite Senkung in Folge, nachdem 2011 der Beitragssatz noch bei 19,9 % lag.

Bevor jetzt alle Versicherungspflichtigen zu jubeln anfangen: gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen an oder oberhalb der Grenze liegt, hat sich also gar nicht so viel geändert. Die jährliche Ersparnis liegt bei knapp 17 € – für Arbeitgeber und -nehmer zusammen.

Für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen sieht es besser aus, so liegt die Ersparnis bei 50.000 € Jahreseinkommen bei 350 € p.a., macht also 175 € Ersparnis für den Angestellten.

Pflegevorsorge wird gefördert, Pflegekosten steigen.
Wer ab 2013 eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, um etwaige Pflegelücken zu decken, wird vom Staat dabei motivierend unterstützt. Wird ein entsprechender Versicherungsvertrag mit 10 € monatlichen Mindestbeitrag abgeschlossen, wird dieser mit einem Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat gefördert. Gleichzeitig steigt auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ab 2013 von 1,95 auf 2,05 % – für Kinderlose auf 2,3 %.

Folgen von Unisextarifen.
Nachdem seit 21. Dezember 2012 für Männer und Frauen für den gleichen Versicherungsschutz so genannte Unisex-Tarife gelten, sollten Sie für einen 2013 neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag allgemein beachten: Frauen profitieren zwar von höheren Leistungen bei Rentenversicherungen, müssen allerdings zum Beispiel für Unfall- und Risikolebensversicherungen mehr bezahlen. Für Männer hingegen werden vor allem Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Pflegeversicherungspolicen teurer.

Vorsorge steuerlich wieder attraktiver.
Von Jahr zu Jahr steigt der steuerlich anrechenbare Betrag für Aufwendungen im Rahmen der Altersvorsorge, zum Beispiel für Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu so genannten Rürup-Verträgen (Basisrente). 2013 können Sie als Steuerzahler nunmehr 76 % Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (begrenzt auf maximal 20.0000 € Singles / 40.0000 € Verheiratete) entsprechend geltend machen.

Gehalt umwandeln, Beitragsbemessungsgrenze steigt.
Arbeitnehmer können in der betrieblichen Altersversorgung von ihrem Bruttolohn per Entgeltumwandlung bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2.784 € im Jahr 2013) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Da diese Grenze 2013 in den alten Bundesländern auf bis zu 69.600 € p.a.ansteigt, kann auch der entsprechende Vorsorgebetrag angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 2013 in den alten Bundesländern nunmehr 5.800 € und in den neuen Bundesländern 4.900 € monatlich.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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