Im Zuge einer neuen Bewertung des Themas Pflege und angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Prognosen handelt der Staat – und will zukünftig auch private Pflege-Vorsorge finanziell unterstützen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente wird belohnt, wer seine Pflege- und Risikoabsicherung selbst in die Hand nimmt. Der Gesetzgeber sieht ein, dass entsprechende private Vorsorge eben auch Kosten verursacht, die nicht von allen Bürgern hierzulande mehr selbstständig getragen werden können.Das Bundeskabinett hat deshalb beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung in Höhe von (maximal) 60 € im Jahr für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird. Damit soll erreicht werden, dass Pflegekosten in Zukunft auch bezahlbar bleiben, weil eine private kapitalgedeckte Vorsorge für Kosten aufkommt, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr abdecken kann. Der Volksmund hat auch schon einen Namen für diese neuen Vorsorgeprodukte gefunden:“Pflege-Riester“.
So wird die Pflege in Deutschland auf eine breitere Basis gestellt und dafür eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen. Dabei wird jeder unterstützt, eigenverantwortlich für den Fall seiner späteren Pflegebedürftigkeit individuell und rechtzeitig vorzusorgen. Doch der Pflege-Riester muss anders als herkömmliche Pflegevorsorge bestimmte Bedingungen erfüllen, damit das Produkt steuerlich gefördert wird:
- Mindestbeitrag 10 € pro Monat
- max. Versicherungsleistung = Leistung der Pflegepflichtversicherung
- keine Ablehung von Anträgen aufgrund gesundheitlicher Risiken
- Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden
- Begrenzung der Verwaltungs- und Abschlusskosten
Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen, gehen zahlreiche Versicherungsfachleute davon aus, dass die Prämien der geförderten Produkte deutlich teurer sein werden als die herkömmlicher Pflegevorsorge. Hinzu kommt der Effekt, dass sich Personen mit Vorerkrankungen vorzugsweise in den neuen Pflege-Riestertarifen versichern werden. Diese Tarife ziehen daher überproportional viele Risikokandidaten an. So könnte es darauf hinauslaufen, dass gesunde Menschen eher klassische, ungeförderte Pflegevorsorge nachfragen werden, während Menschen mit Vorerkrankungen die neuen Pflege-Riesterprodukte wählen werden. Ob dies im Sinne des Erfinders ist?
Eine Beobachtung darf erlaubt sein: wenn die Versicherung keinen Antragsteller ablehnen darf, dann ist es in jedem Fall möglich, sich zu versichern, wenn man bereits pflegebedürftig ist. Wenn dies aber möglich ist, warum sollte man sich dann bereits vorher versichern?
Die neuen Förderungsrichtlinien sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ist ja noch etwas Zeit für Gesetzgeber und Versicherungsbranche über diese Fehlgeburt nachzudenken. Unsere Empfehlung zur Pflegevorsorge bleibt: je früher, desto besser – doch es muss ja nicht unbedingt ein gefördertes Produkt sein.
Wir beraten Sie gerne und unabhängig zu allen Aspekten rund um die private Pflege-Vorsorge.
Eine Antwort auf „Der Pflege-Riester“
[…] haben zu den Produktbedingungen bereits im Juli 2012 informiert: der Pflege-Riester. Für sehr junge Kunden, kann das interessant sein. Denn wie bei allen biometrischen Risiken gilt […]