Private Unfallversicherung? Brauche ich nicht. Schließlich bin ich gesetzlich versichert. Wer so argumentiert, verkennt die Fakten. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Kinder sind im Kindergarten und in der Schule sowie auf dem Weg dorthin geschützt. In der Freizeit und bei Sport und Hobby aber besteht kein Versicherungsschutz. Nicht berufstätige Erwachsene sind ebenfalls nicht versichert. Außerdem besteht selbst während der Arbeitszeit und in der Schule nicht immer Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sogenannte Tätigkeiten des täglichen Lebens sind vom Versicherungsschutz ausgenommen: dazu gehört zum Beispiel das Essen.
In allen diesen Fällen tritt die private Unfallversicherung auf den Plan. Sie zahlt ein Kapital, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Damit können zum Beispiel Umbaumaßnahmen in der Wohnung, zusätzliche medizinische Behandlungen oder ein behindertengerechtes Auto finanziert werden. Im schlimmsten Fall aber sind Betroffene nach einem Unfall nicht mehr in der Lage, ihren Beruf im bisherigen Umfang auszuüben. Die Folge sind Einkommensverluste. Erleidet ein Kind durch einen Unfall ein Handicap, kann es vielleicht nie seinen Lebensunterhalt allein bestreiten. Die Zukunft ist in Gefahr.
Die private Unfallrentenversicherung zahlt eine laufende Rente, wenn der Versicherte durch einen Unfall zu mindestens 50 Prozent invalide wird. Das ist zum Beispiel bei Verlust eines Auges oder eines Arms der Fall. Einige Versicherer haben abweichende Grenzen für den Invaliditätsgrad festgelegt. Die preisgünstigste Variante ist der Abschluss eines eigenständigen Vertrages. Eine Unfallrente kann auch in Kombination mit einer klassischen Unfallversicherung beantragt werden. Dann ergänzen sich Kapital- und Rentenzahlung bei schwerer unfallbedingter Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.