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Mehr Sicherheit für Ihr Recht als Versicherter geplant

Der Gesetzgeber möchte bezüglich Versicherungsvertragsrecht mehr Verbraucherschutz. Was konkret geplant ist, stellen wir kurz vor.

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, hat dies insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) und für die Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen. Und für Sie als Versicherte ausgesprochen positive.

Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung:

  • In der PKV soll der Versicherungsnehmer zukünftig einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer erhalten, um vorab zu klären, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3.000 Euro kosten wird. Diese Auskunft wird dann verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wurde – wie zum Beispiel bei aufwändigeren Zahnbehandlungen seit vielen Jahren bewährte Praxis. Und der Versicherer darf dabei nicht “auf Zeit spielen“: So soll die Auskunft in der Regel bei dringenden Fällen unverzüglich und ansonsten spätestens nach 2 Wochen erteilt werden.
  • Auch bei Kündigungsrecht und Selbstbehalt soll sich etwas verbessern. Für die Kündigung einer PKV wegen einer Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer dann 2 Monate Zeit, statt wie bisher nur einen Monat.
  • Dritte Änderung: hat der Versicherungsnehmer im Basistarif zudem einen Selbstbehalt vereinbart, der nicht zu einer Prämienreduzierung beiträgt, kann er diesen Selbstbehalt jederzeit innerhalb von 3 Monaten kündigen.

Neuerungen in der Kfz-Versicherung:

  • In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden die Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Versicherers besser geschützt. Hier gab es zwar bisher eine Haftungsübernahme der Verkehrsopferhilfe e.V., aber nicht für alle Ansprüche. Dies wird nun optimiert bzw. es werden Haftungsgrenzen für materielle Schäden im Rahmen eines Unfalles (z.B. zerstörte Ampelanlagen) oder hinsichtlich von Regressforderungen der Sozialversicherungsträger (z.B. Reha- oder Behandlungskosten) eingeführt. Hat sich der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß versichert, muss er nur für bis zu 2.500 Euro gerade stehen.

Und für alle Sparten soll zukünftig gelten:

  • Widerruft in Zukunft ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag, soll er dann auch nicht mehr an daran gekoppelte Zusatzverträge gebunden sein.

Bei allen weiteren oder offenen Fragen hilft eine individuelle Beratung – wir sind gerne für Sie da.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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