Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Denn obwohl der Staat auf der einen Seite die Hand aufhält, fördert er andererseits auch die Vorsorge, durch den Verzicht auf Besteuerung und Sozialabgaben im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen.
Ihr weiteres Plus: Sie bauen sich eine zusätzliche Säule für Ihre spätere Altersvorsorge auf und können selbst in der Rentenauszahlungsphase wieder von steuerlichen Vorteilen profitieren. Und Ihren Chef überzeugen Sie am besten mit dem Argument, dass auch er Sozialabgaben spart…
Machen Sie langfristig mehr Netto aus Ihrem Brutto: Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.