Die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton hat ausgedient. Da sich die Umstellung verzögerte, gab es bereits 2011 keine neue Lohnsteuerkarte, sondern die alte aus 2010 galt einfach weiter. Damit ist nun Schluss, Deutschlands Finanzämter regeln diesen Vorgang zukünftig elektronisch.
So hieß es noch im Herbst 2011. Aufgrund der Meldung der Finanzverwaltung wurde dieser Artikelim Januar 2012 überarbeitet.
Alle Daten, die Ihr Arbeitgeber für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigt, werden beim Bundeszentralamt für Steuern in einer Datenbank gespeichert (ELStAM). ELStAM steht dabei für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“, das sind Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Pauschbeträge für Behinderte, Lohnsteuerfreibetrag etc. Auf Abruf erhalten Arbeitgeber diese Merkmale, sodass sie eine korrekte Lohnabrechnung erstellen können.
Wie erfährt Ihr Arbeitgeber davon? Nachdem der Arbeitgeber von Ihnen Steuer-Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum erhalten hat, ist er in der Lage die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen.
Gleichzeitig informiert das Finanzamt jeden Bürger über seine gespeicherten Merkmale. Prüfen Sie dieses Schreiben sorgfältig, es könnte sonst zu ungerechtfertigten Lohnabzügen kommen.
Ihr Finanzamt erteilt Ihnen auch weiterhin Auskünfte zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Eine Änderung der Eintragungen können Sie nur bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Für die Änderung standesamtlicher Daten (Anschriftenänderung, Geburt, Adoption, Tod eines Kindes, Kirchenein- oder austritt, Heirat) ist die örtliche Gemeinde verantwortlich, die die Daten ihrerseits an das Finanzamt übermittelt.
Empfehlung: sichern Sie sich Ihren Lohnsteuerfreibetrag!
Ergänzung vom Januar 2012: inhaltlich bleibt es beim oben beschriebenen Verfahren. Für 2012 gilt jetzt noch einmal die selbe Regelung wie 2011. Die alte Papier-Lohnstuerkarte aus 2010 gilt weiterhin! Was müssen Sie beachten:
- Wenn sich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht geändert haben: Sie müssen nichts unternehmen!
- Wenn die Eintragungen nicht mehr aktuell sind: lassen Sie die Eintragung bei Ihrem Finanzamt ändern. Wenn dies zu Ihren Ungunsten (Ausnahme allerdings: Verminderung von Steuerfreibeträgen) erfolgt, sind Sie zu der Änderung sogar verpflicht!
- Wenn Sie keine Lohnsteuerkarte 2010 haben: Berufseinsteigern stellt das Finanzamt bis Ende des Jahres eine Ersatzbescheinigung aus. Ledige Auszubildende, die ein neues Ausbildungsverhältnis beginnen, müssen sogar noch weniger tun: es reicht eine schriftliche Bestätigung an den ausbildenden Betrieb, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt.