Alles wird schlechter – auch der Garantiezins der deutschen Lebensversicherer. Mit diesem Tenor berichtete die Presse über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Garantiezins zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent zu senken. Aber stimmt das wirklich?
Lebensversicherer garantieren ihren Versicherten, den Sparbeitrag mit einem festen Satz zu verzinsen. Diese Garantie gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages, also manchmal über 30 Jahre und mehr. Bei Rentenversicherungen erstreckt sich die Zusage sogar auf die späteren lebenslangen Renten. Der Gesetzgeber schreibt vor, hier besondere Sorgfalt walten zu lassen. Der garantierte Zins darf deshalb maximal 60 Prozent der Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand betragen. Der Garantiezins, Fachleute sprechen auch vom Höchstrechnungszins, wird vom Bundesfinanzministerium in Absprache mit der Versicherungsaufsicht und Mathematikern der Versicherungswirtschaft festgelegt.
Garantie oder Überschuss? Wenn die Zinsen sinken, ist es nur folgerichtig, dass auch der Garantiezins zurückgefahren wird. Er verringert sich von aktuell 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent im Jahr 2012. Aber die Kapitalanlagen der Versicherer erzielen deutlich höhere Erträge. Die werden zusammen mit Risiko- und Kostengewinnen als Überschüsse zum großen Teil wieder an die Versicherten ausgeschüttet. Sinkt also der garantierte Zins, fließen überschießende
Zinsgewinne in die Gewinnbeteiligung.
Das bedeutet: Je niedriger der Garantiezins, umso höher die Überschüsse. Im Jahr 2010 schütteten die deutschen Lebens- und Rentenversicherer durchschnittlich mehr als vier Prozent aus. Allerdings gibt es große Leistungsunterschiede
zwischen den einzelnen Gesellschaften.
Bestehende Verträge nicht betroffen Auf vorhandene Verträge wirkt sich der neue Höchstrechnungszins nicht aus. Schließlich ist ja die Verzinsung für die gesamte Laufzeit garantiert. Anders sieht es bei Versicherungen aus, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden. Hier sinkt die vertraglich zugesicherte Leistung. Für einen fest garantierten Kapitalbetrag ist also im nächsten Jahr ein höherer Beitrag erforderlich als noch in diesem Jahr. Eine Ausnahme gibt es allerdings: bei fondsgebundenen Versicherungen sagt der Versicherer keine feste Verzinsung zu, weil die spätere Auszahlung an die Wertentwicklung der Fonds gekoppelt ist. Diese Verträge sind also auch in Zukunft von Änderungen beim Garantiezins nicht betroffen.
Unser Fazit: Für bestehende Lebens- und Rentenversicherungen ändert sich durch den neuen Garantiezins nichts. Wer aber seinen Versicherungsschutz auf- oder ausbauen will, sollte darüber nachdenken, den Abschluss auf dieses Jahr vorzuziehen. Denn damit sichert er sich höhere Garantieleistungen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Auswirkungen der neue Garantiezins in Euro und Cent hat und bei welchen Gesellschaften sich ein Abschluss für Sie besonders lohnt.