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Krankentagegeld: Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz kann in vielfältiger Art und Weise begangen werden. Wann dieses Verhalten eine Arbeitsunfähigkeit auslöst, wie sie für die Leistungen der Krankentagegeldversicherung von Relevanz ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil thematisiert.

Mobbing am Arbeitsplatz kann in vielfältiger Art und Weise begangen werden. Wann dieses Verhalten eine Arbeitsunfähigkeit auslöst, wie sie für die Leistungen der Krankentagegeldversicherung von Relevanz ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil thematisiert.

Der BGH hat mit Urteil vom 09.03.2011 – IV ZR 137/10 entschieden, dass Arbeitsunfähigkeit i.S.d. AVB zur Krankentagegeldversicherung (§ 1 MB/KT 94) auch dann vorliegt, wenn sich der Versicherte
  • an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht,
  • hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen
  • seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.

§ 1 MB/KT kann – so die Richter – aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht dergestalt ausgelegt werden, dass keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte in seinem bisher ausgeübten Beruf an sich leistungsfähig und lediglich aufgrund besonderer, krankmachender Umstände außerstande ist, seinen Beruf an dem bisherigen Arbeitsplatz auszuüben.

Denn die Frage der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit hängt nicht davon ab, welche Umstände bzw. Ursachen zur Krankheit des Versicherten geführt haben. Besondere Stress- und Anspannungssituationen können aufgrund vielfältiger Ursachen bei Menschen zu psychischen Erkrankungen führen, die auch körperliche Erscheinungen zeigen. Diesen Erscheinungen kann ohne klare Einschränkungen der Leistungspflicht in den Versicherungsbedingungen nicht der Krankheitswert abgesprochen werden, wenn sie auf das Arbeitsumfeld zurückzuführen sind.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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