Geschäftsführer und Vorstände tragen heute eine hohe Verantwortung. Diese Entscheidungen finden im Spannungsbogen zwischen Raealität und Gesetzen / Vorschriften statt. Entscheider müssen dabei Sorgfaltspflichten erfüllen, die zwar gesetzlich verankert sind, deren Auslegung aber häufig erst im Streitfall genau definiert wird. Niemand ist fehlerfrei, und selbst Entscheider, die meinen, dass Sie alle Umstände beachten, sind auf Berater und Mitarbeiter angewiesen, die ihrerseits Fehler machen können.
In vielen Fällen können diese Fehler geregelt werden ohne, dass es zu einem finanziellen Schaden kommt. Fehler mit finanziellen Folgen finden sich zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Steuervorteile und / oder Subventionen wurden nicht in Anspruch genommen
- für das Unternehmen wurden nachteilige Verträge abgeschlossen
- Mitarbeiter wurden unzureichend kontrolliert, delegierte Aufgaben nicht nachgehalten
- die Geschäftsabläufen (Risikokontrolle) wurde nicht ausreichend definiert
- Errichtung neuer Zweigstellen, Erwerb oder Gründung von Tochtergesellschaften
- unrentable Betriebsteile werden weiter geführt
- Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche wurde unterlassen
Gegen die finanziellen Folgen solcher und anderer Fehlentscheidungen oder Unterlassungen können sich Entscheider absichern. Das gilt für Ansprüche aus der sog. Innenhaftung (ggü. dem eigenen Unternehmen) und auch der Außenhaftung (ggü. Dritten). Die D&O Versicherung als Management-Haftpflichtversicherung schützt dabei die Organmitglieder wie Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände von AGs, Stiftungen oder Vereinen. Ferner können auch Aufsichtsräte, Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen abgesichert werden. Wie jede Haftpflichtver übernimmt die D&O Versicherung dabei die Zahlung von Schadenersatzansprüchen und vor allem die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr nicht berechtigter Ansprüche.
Wir beobachten, dass Entscheider in den vergangenen Jahren immer häufiger persönlich für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem verschärfen folgende Umstände das Risiko für Entscheider:
- Prinzip der der gesamtschuldnerischen Haftung: ein Vorstand haftet in der Regel für alle Vorstandsentscheidungen mit, auch wenn die Pflichtverletzung in einem Bereich auftrat, für den er laut Geschäftsbereich nicht zuständig war.
- Beweislastumkehr: tritt ein finanzieller Schaden ein, muss der Entscheider nachweisen, dass seine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt richtig war.
Haben Sie Interesse sich abzusichern? Senden Sie uns den Fragebogen Geschäftsführung ausgefüllt zurück oder rufen Sie uns einfach an: 040 – 386 553 87.