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Pflege vor gewaltigen Herausforderungen

Die Pflegepflichtversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, dies hat auch der Vizekanzler erkannt und strickt derzeit an einer Reform. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier einen Beitrag unseres Partners Concordia Versicherung.

Die Pflegepflichtversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, dies hat auch der Vizekanzler erkannt und strickt derzeit an einer Reform. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier einen Beitrag unseres Partners Concordia Versicherung.

Die Misere der gesetzlichen Pflegeversicherung hat mehrere Gründe. Die Lebenserwartung wird u. a. aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter zunehmen. So werden im Jahr 2030 mehr als 35 Prozent der deutschen Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um ca. 50 Prozent auf über 3 Millionen Personen an. Da gleichzeitig der Anteil der Beitragszahler bestenfalls konstant bleibt, werden entweder Milliardendefizite hingenommen, die Beitragssätze erhöht oder die Leistungen verringert.

Die von der Pflegepflichtversicherung zur Verfügung gestellten Leistungen sind umfangreich, allerdings sind sie als »Teilkaskoversicherung« konzipiert und reichen bereits heute oftmals zur Begleichung der tatsächlichen Kosten nicht aus. Statistisch gesehen tritt ein Großteil der Pflegefälle im Rentenalter ein, so dass die Kosten für die Pflege insbesondere durch Renten und Pensionen finanziert werden müssen. Gemäß der Studie »Erwerbsbiografien und Alterseinkommen im demografischen Wandel«, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2010 veröffentlicht hat, ist der Handlungsbedarf für eine Pflegevorsorge immens.

Denn Frauen und Männer der Jahrgänge 1967 – 1971 werden sich in den neuen Bundesländern mit einer Monatsrente zwischen 500 € – 600 € begnügenmüssen. In den alten Bundesländern beträgt die Bruttorente bei Männern immerhin ca. 1.100 €, während Frauen in den alten Bundesländern ihre Kosten von einer Monatsrente von ca. 600 € zu begleichen haben. Die durchschnittlichen Kosten, die im Pflegeheim in der Pflegestufe III zu zahlen sind, betragen monatlich 3.300 €. Die Pflegepflichtversicherung unterstützt die Pflegebedürftigenmit lediglich 1.510 €. Der Rest muss aus den laufenden Einkünften und/oder dem Vermögen des Pflegebedürftigen finanziert werden.

Kann der Pflegebedürftige selbst für die Kosten nicht aufkommen, tritt das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen Angehörigen heran. Die Selbstbehaltsätze für Kinder wurden zum 1. Januar 2011 erhöht. Ein alleinstehendes unterhaltspflichtiges Kind darf seitdem die Hälfte des 1.500 € übersteigenden bereinigten Nettoeinkommens behalten. Ist das Kind verheiratet, steigt der Selbstbehalt auf 2.700 €. Der BGH hat in einemrichtungsweisenden
Urteil im letzten Jahr entschieden, dass selbst die Kinder unterhaltspflichtig sind, die zu ihren Eltern seit Jahren keinen Kontakt mehr hatten.

Von Gastautor

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