Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung zu Investments in Offene Immobilienfonds wird derzeit im Bundestag diskutiert. Weitere Änderungen sind wahrscheinlich. Eine endgültige Aussage zu den zukünftigen Rahmenbedingungen kann daher noch nicht getroffen werden. Das Gesetz wird nach aktuellem Stand im März 2011 verabschiedet.
Die wesentlichen Eckpunkte für derzeit investierte Anleger sind:
- Haltefristen:
- Vorgeschlagen wird eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger.
- Wird der Fondsanteil im 3. Jahr nach Erwerb verkauft, erfolgt ein 10%-iger Abschlag, im 4. Jahr ein 5%-igen Abschlag.
- Der Abschlag steht dem Fondsvermögen zu und damit den Anlegern, die weiterhin investiert bleiben.
- Ab dem 5. Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich, sofern die Fondsgesellschaft nicht einer weitergehende Regelung getroffen hat.
- Für bereits heute investierte Anleger, findet die zweijährige Mindesthaltefrist keine Anwendung; sie genießen Bestandsschutz.
- Der Rücknahmeabschlag von 10 % bzw. 5 % soll nach derzeitigem Stand auch Alt-Anleger treffen.
- Die gesetzliche Übergangsfrist ist noch nicht hinreichend formuliert.
- 5.000 Euro jederzeit verfügbar
- 5.000 € kann jeder Anleger monatlich aus dem Investment abziehen. Damit kann der typische Anleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren und über begrenzte Beträge verfügen. Im Rahmen der 5.000 € können Fondsanleger auch weiterhin monatliche Auszahlpläne nutzen.
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