Kaum haben Sie einen neue Gesellschaft gegründet, die in ein öffentliches Register, wie zum Beispiel das Handelsregister, eingetragen wird, bekommen Sie eine Anzahl ordentlicher Rechnungen ins Haus. Diese Erfahrung haben wir jedenfalls bei unserer eigenen Geselschaft gemacht, der Claritos – Sozietät für Finanzplanung. Kaumwar das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen, haben uns diverse mehr oder weniger gut getarnte Schreiben erreicht, das nun eine Eintragungsgebühr fällig würde. Doch Vorsicht ist geboten: wer solche Rechnungen vorschnell abzeichnet, verliert unnötig Geld. Denn in den meisten Fällen handelt es sich um unnütze Services.
Meist wird in diesen Schreiben ein sogennates Register beworben, in das man sich zusätzlich zur Bundesanzeigerveröffentlichung eintragen lassen kann, natürlich kostenpflichtig. Die Schreiben ähneln dabei teilweise einem offiziellen Behördenbescheid. Mit dem angehängten Überweisungsträger wird man animiert, diese lstige Gebührenzahlung schnell zu erledigen. Vom Nutzen eines solchen zusätzlichen Registereintrags ist uns allerdings nichts bekannt. Außer dem Nutzen für den Betreiber, wenn Firemn deren Rechnung bezahlen. So erreichten uns unter anderem folgende lustige Schreiben (Abesender, Dienstleistung, Preis):
- Servicecentrale für Registersachen, Aufnahme der Eintragung in einer „parallelen Datenbank zum Bundesanzeiger“, Kosten 695 €.
- HRA – Registerauskunft, Aufnahme ins Register www.hra-web.de, Kosten: 549 €
- GV Werbeagentur Service, Veröffentlichung der Eintragung auf Internetseite der Werbeagentur, Kosten 491 €
- GRZ Gewerbe Register Zentrale Hamburg, Eintragung ins Register der GRZ, Kosten 491 €.
Selbstverständlich sind diese Rechnungen bei uns im Müll gelandet. Besonders dreist finden wir jedoch die Aufmachung der GRZ Gewerbe Register Zentrale mit dem Löwen im Wappenfeld. Hier soll wahrscheinlich der eindruck geweckt werden, es handele sich um ein behördliches Schreiben (vielleicht aus Baden-Württemberg?).
Damit Sie sich ein Bild von Form und Charakter dieser Schreiben machen können, hier noch einmal die TOP 4: GmbH-Bauernfängerei: Registereintragung