Am 22. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Änderungen für offene Immobilienfonds beschlossen. Kernpunkt ist eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger. Im dritten und vierten Jahr nach Erwerb eines Offenen Immobilienfonds ist eine gestaffelte Rückgabe mit einem zehn- bzw. fünfprozentigen Abschlag vorgesehen. Dies fördert vor allem den zielgerichteten Einsatz als langfristig orientierte Vermögensanlage. Unabhängig von Mindesthaltedauer und Rücknahmeabschlägen kann jeder Anleger jederzeit mit Inkrafttreten der Regelungen für den jeweiligen Fonds über bis zu 5.000 € monatlich verfügen, also Anteile wie gehabt abschlagsfrei zurückgeben. Damit kann der typische Privatanleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren.
Die konkrete Ausarbeitung des neuen Gesetzes wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und so weitere Verbesserungen im Dialog mit der Politik erreicht werden. Nach vorliegenden Informationen sollen die Lesungen im Plenum des Bundestag zwischen November 2010 und Januar 2011 stattfinden. Das Gesetz würde damit frühestens im März 2011 verabschiedet und für den Anleger mit Anpassung der Vertragsbedingungen Anfang 2012 in Kraft.
Frühere Blogs zu diesem Thema: Bundesregierung gefährdet Zukunft offener Immobilienfonds
Wir begrüßen diese Änderung, weil der Einsatz offener Immobilienfonds als sicheres und stabiles Kerninvestment für Privatkunden so weiterhin möglich ist. Kurzfristige, spekulativ orientierte Anleger können durch diese Regelung den langfristig orientierten Sparer nicht mehr negativ beeinflussen, wie es derzeit der Fall ist.
Für Juristen und alle, die es gerne werden wollen: Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses