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Mit Immobilien Steuern sparen – Vermietung an Angehörige

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, die Sie nicht selbst bewohnen, gibt es zwei Renditestrategien: hohe Mieteinnahmen zur Überschusserzielung oder hohe Ausgaben zur Erzielung einer Steuererstattung.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, die Sie nicht selbst bewohnen, gibt es zwei Renditestrategien: hohe Mieteinnahmen zur Überschusserzielung oder hohe Ausgaben zur Erzielung einer Steuererstattung. Welche Strategie die richtige ist, klären wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie Steuerstrategie optimieren können.

Vermieten Sie an Angehörige: denn mit einem Angehörigen können Sie eine preisgünstige Miete unterhalb der ortsüblichen Marktmiete vereinbaren, um Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu senken. Für jeden Euro weniger Miete erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuerersparnis in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes, bei Gutverdienern also um die 45 Cent. Allerdings können Sie dieses Spiel nicht beliebig weit fortsetzen. Denn die Finanzämter sehen sich diese Vermietung genau an und kontrollieren die Einhaltung folgender Regeln:

  1. Die Einhaltung einer Mindestmiete, in der Regel 3/4 der ortsüblichen Marktmiete.
  2. Die Vereinbarung eines auch unter Dritten üblichen Mietvertrags.
  3. Regelmäßige bargeldlose Zahlung der Miete  / bzw. Mahnung bei säumiger Zahlung.
  4. Ob tatsächlich ein Mietverhältnis besteht, oder ob es sich um eine Scheinvermietung handelt.

Folgende Werbungskosten können Sie bei Vermietung geltend machen:

  • die Abschreibungen Ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • die Kreditzinsen für die Finanzierung
  • Renovierungskosten und
  • die Betriebskosten.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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