Kapitalabfindungen aus privaten Versicherungen können für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rntner beitragspflichtig sein. Entscheidend ist die Satzung der Krankenkasse.
Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen findet sich in der Satzung dieser oder ein ähnlicher Passus: „Für die Bemessung der Beiträge freiwilliger Mitglieder gelten als beitragspflichtige Einnahmen auch Versorgungsbezüge im Sinne des § 229 SGB V sowie Leistungen von Versicherungsgesellschaften. Als Einnahmen gelten sowohl laufende Geldleistungen (Rente) als auch nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Kapitalauszahlungen).“
Im Klartext: Hier müssen auf Leistungen aus einer privaten Versicherung Beiträge gezahlt werden. Das Kapital wird über zehn Jahre verteilt und monatlich mit einem 120stel als Einkommen berücksichtigt.
Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine hohe Kapitalzahlung erwartet, sollte die Regelungen seiner Krankenkasse prüfen. Sicherer ist ein Umstieg in die private Krankenversicherung, denn sie legt die Beiträge unabhängig vom Einkommen fest. Für unsere Kunden prüfen wir, wann sich ein Wechsel lohnt.
Wer privat krankenversichert ist und unter dem maßgeblichen Höchstbeitrag bleibt, kann weitere Aufwendungen absetzen. Jetzt ist also eine gute Gelegenheit, den bestehenden Versicherungsschutz ohne Mehrkosten zu optimieren – die Abzugsfähigkeit schafft Freiräume für zusätzliche Vorsorge.
Auch gesetzlich Versicherte können ihr Einkommensplus investieren und sich zum Beispiel mit einer privaten Zusatzversicherung den Anspruch auf Komfortleistungen wie bessere Zahnversorgung, Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker sichern. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass sich fast jeder zweite gesetzlich Versicherte vorstellen kann, die Steuerersparnis für eine private Krankenzusatzversicherung zu nutzen. In der Altersgruppe der 36 -45-Jährigen sind es sogar noch mehr. Je nach vorhandener Absicherung kann das Einkommensplus natürlich auch für eine private Pflegeversicherung oder eine bessere Altersversorgung eingesetzt werden. Wir beraten Sie, wie auch Sie aus weniger Steuern mehr Vorsorge machen können.
Eine Antwort auf „Auszahlung aus Lebensversicherung erhöht GKV-Beitrag für Rentner“
[…] Zur Beitragspflicht ist bereits ein Beitrag erschienen: GKV Beiträge auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge […]